Startgelände AERO CLUB Altena Hegenscheid
ÜBERSICHT STARTGELÄNDE Motor-, Hang- und Windenflug
ÜBERSICHT STARTGELÄNDE Motor-, Hang- und Windenflug
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Hangflug-Gelände in der Übersicht
Gleitschirmfliegen ist die einfachste Art des Fliegens. Man benötigt einen Hang und eine Ausrüstung, die meist nicht mehr als 15 kg wiegt. Wir im Aero Club haben sechs Startplätze, die wir teils auch mit dem Partnerverein Airwalker pflegen. Die Pilotinnen und Piloten sind sehr aktiv. Sobald die Wind- und Wetterbedingungen stimmen, findet man sie am Start. Die Absprachen funktionieren über eine WhatsApp-Gruppe. Solltet Ihr uns mal etwas länger besuchen, nehmen wir Euch gerne auf. An unseren Startplätzen sind Autos tabu, weil sie sich fast alle in Waldgebieten befinden. Gerade in Werdohl und Plettenberg solltet Ihr also eine gewisse Fitness mitbringen.
Hangflug-Gelände im Detail
Altena
Wixberg West
- Fußstartgelände
- Startrichtung: West bis Nord-West
- 285m Höhendifferenz
- Gastflugregel: Nein
Wixberg Süd
- Fußstartgelände
- Startrichtung: Süd bis Süd-Ost
- 285 m Höhendifferenz
- Gastflugregel: Nein
Werdohl
Nordhelle
Höhenweg
- Fußstartgelände
- Startrichtung: Nord
- 238 m Höhendifferenz
- Gastflugregelung: Nein
Plettenberg
Sieseler Alm
- Fußstartgelände
- Startrichtung: Nord bis Nord-Ost
- 230m Höhendifferenz
- Gastflugregelung: Ja
Kleff
- Fußstartgelände
- Startrichtung West-Nord-West bis Nord
- 288m Höhendifferenz
- Gastflugregelung: Ja
Lennestadt
Kuhhelle
Kuhhelle
- Startrichtung: West bis Nord-West
- 110-210m Höhendifferenz
- Gastflugregelung: Ja
Goldene Regeln für unsere Startplätze
Das ist selbstverständlich:
Wir achten auf die Natur und versuchen unseren Einfluss im Wald möglichst gering zu halten.
Wir sind ein Verein. Das heißt, wir zahlen nicht für eine Dienstleistung, sondern um aktives Mitglied in einer Interessenvertretung zu sein. Wir gehören zu einer kleinen Gemeinschaft.
Das bedeutet: Wir pflegen somit einen respektvollen Umgang untereinander und sind stets bemüht, im Umfeld des Starts und des Landefeldes unseren Sport positiv zu vertreten.
Wir sprechen Konflikte offen, mutig, herzlich an, und versuchen diese im direkten persönlichen Dialog zu lösen.
Wenn wir fliegen wollen, gehen wir vom ausgewiesenen Parkplatz zu Fuß zum Startplatz und nutzen die ausgewiesenen Wege. Wir melden unseren Flug über FairFly an, damit wir immer aussagekräftig gegenüber dem Eigentümer sind und Bedenken mit diesen Informationen bestenfalls ausräumen können.
Gastpiloten sind an unseren Starts mit Gästeregelung willkommen. Sie müssen sich aber über Fair Fly anmelden.
Wir helfen uns gegenseitig und beteiligen uns regelmäßig an der Pflege der Startplätze. Wir lassen keinen Abfall zurück und entsorgen herumliegenden Müll proaktiv.
Das geht gar nicht:
Missachtung von Persönlichkeitsrechten von Pilotinnen und Piloten in Form von öffentlichen Posts über soziale Medien oder Messenger.
Wildparken oder die Fahrt mit PKWs über Forst- und Waldwege zum oder in die Nähe des Startareals sind inakzeptabel.
Missachtung von ausgewiesenen Flugzeiten oder zeitlich befristeten Startflächennutzungsbeschränkungen.
Egoismus. Wer sich vor der Verantwortung eines Vereinsmitglieds drückt, muss leider draußen bleiben.
Grundsätzlich gilt zum Erhalt der Gelände:
Jeder negative Einfluss oder die Missachtung der Verhaltensregeln wird direkt geahndet.
Durch die Geländebeauftragten kann sofort ein Startverbot ausgesprochen werden Die Länge des Startverbots richtet sich dabei nach dem Grad des Regelverstoßes und den daraus resultierenden Gefährdungen für den Startplatz. Generell gilt: Sobald wir von Anwohnern, dem Geländehalter oder ihm vertrauten Personen von einem Regelverstoß erfahren, wird durchgegriffen.
Für Verstöße, wie zum Beispiel
- Parken in nicht ausgewiesenen Flächen
- Befahren von Forst- und Waldwegen zur Startplatzerreichung
- Missachtung von zeitlich befristeten Nutzungsbeschränkungen
- Anfeindungen, Mobbing, öffentliche Denunzierung anderer Pilotinnen oder Piloten
können Startverbote von bis zu 12 Monaten verhängt werden.
Klingt vielleicht erstmal sehr restriktiv. Aber warum sind wir so drastisch?
Wir haben alle nur ein Ziel: Wir wollen fliegen. Dafür müssen wir diese nicht selbstverständliche Nutzungsmöglichkeit als Startfläche erhalten. Jeder macht mal Fehler, das ist auch völlig okay. Es muss aber klar sein, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn bewusst Vorgaben und Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Flächen ignoriert oder missachtet werden. Bitte habt dafür Verständnis. Die neuen Start- und Landeflächen sind das Ergebnis von langer Überzeugungsarbeit, vor allem aber von erarbeitetem Vertrauen. Und Ihr wisst, wie schnell Vertrauen zerstört sein kann. Deshalb stehen wir den Eigentümern gegenüber in der Pflicht, unser Wort zu halten. Erst recht zu Beginn, wo wir uns aneinander gewöhnen müssen, uns kennenlernen müssen. Wegen dieses einen Ziels, dass wir alle fliegen wollen, werden wir diese Start- und Landeflächen verteidigen. Wenn uns das gelingt, haben wir alle gewonnen. Denn wir wissen, dass diese neuen Starts uns allen ein Lächeln ins Gesicht zaubern werden.
Euer Vorstand
Aeroclub Altena-Hegenscheid e.V.
Windenflug-Gelände
- Schleppstrecke
- 800m, NO (06) und SW (24)
- Kochdoppeltrommelwinde
Ansprechpartner für den Windenflug:
- Thomas Schoppmann
- Uwe Zirkel +49 1522 6669324, airborner@live.de
Verkehrslandeplatz (Flugplatz) Altena-Hegenscheid (EDKD)
Betreiber: Flugplatz Hegenscheid GmbH
- ICAO: EDKD
- Luftaufsicht Tel.: +49 23 52 / 2 12 12
- Altena RADIO: 121.190 MHz
- Betriebszeiten Sommer:
SAT, SUN + HOL 0800-1800/SS - Betriebszeiten Winter: PPR
- RWY: 600 x 30 m, GRAS, MTOW 2000kg
- RWY 06: TKOF 600 m; LDG 600 m
- RWY 24: TKOF 600 m; LDG 600 m
- Höhe: 1552 ft / 473 m
- Platzrunde: NW 2600 ft
- Lage: 1.4 NM NE Altena
- Koordinaten: 51 18, 76 N / 07 42, 61 E
- Gaforgebiet: 36
- LFZ: max. 2000 kg
- Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ballone PPR, Ultraleicht, Fallschirmspringer PPR
- Tankstelle: AVGAS 100 LL
- Bemerkungen: GLD! Wohngebiete meiden!